Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Die Energiepreisbremse-Gesetze in der Übersicht

Die Energiepreisbremse-Gesetze in der Übersicht

Die Energiepreisbremse-Gesetze der Bundesregierung (StromPBG, EWPBG), die kurz vor Weihnachten 2022 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten sind, sehen vor, dass wir – die Stadtwerke Buchen – Sie als unsere Kundinnen und Kunden über die mit den Gesetzen verbundenen Entlastungen „in leicht auffindbarer und verständlicher Form“ informieren und „allgemeine Informationen über die Entlastung veröffentlichen“.

Diesen gesetzlichen Vorgaben des StromPBG bzw. EWPBG kommen wir hiermit an dieser Stelle gerne nach.

Als Elektrizitätsversorgungsunternehmen informieren wir Sie darüber, dass die Strompreisbremse die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das StromPBG deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs (2022). Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des StromPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Strompreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das StromPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Als Erdgaslieferant informieren wir Sie darüber, dass die Erdgas-Wärme-Preisbremse die steigenden Erdgaskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das EWPBG bedeutet für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen konkret Folgendes: Beim Gas gilt die Preisbremse für alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im 2 Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des EWPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Gaspreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das EWPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Als Wärmeversorgungsunternehmen informieren wir Sie darüber, dass die Erdgas-Wärme-Preisbremse die steigenden Fernwärmekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das EWPBG bedeutet für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen konkret Folgendes: Bei Wärme gilt die Preisbremse für alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des EWPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Wärmepreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das EWPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

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