Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Aktuelles

Aktuelle Informationen rund um die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG:

Saisoneröffnung 2024 im Waldschwimmbad Buchen am Vatertag

Die diesjährige Saisoneröffnung im Buchener Waldschwimmbad  ist am Donnerstag, 9. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt / Vatertag). Von 9 bis 20 Uhr kann dann wieder täglich geschwommen werden, Kassen- und Einlassschluss ist 30 Minuten zuvor.

Am Vatertag lädt der Waldschwimmbad-Biergarten zudem ab 11 Uhr auch Nichtschwimmer zum mittlerweile traditionellen Frühschoppen mit der „BCHBloos-Band“ ein. Eintritt ist hierfür nicht zu entrichten.

Dank verbesserter Personalsituation kann das Waldschwimmbad bis zum Ende der Sommerferien täglich bis 20 Uhr öffnen. Bleibt das Wetter schön, soll die Saison sogar bis Ende September verlängert werden. Eintrittskarten für das Waldschwimmbad gibt es online ab dem 20. April unter www.schwimmbad-buchen.de (PayPal, Kreditkarte, bei Saisonkarten zudem SEPA-Lastschrift) und für Badegäste ohne Internetzugang ab 22.04.2024 direkt bei den Stadtwerken (Barzahlung, Kartenzahlung). Bereits vorhandene Plastikkarten vom Vorjahr sollten zum Aufladen mitgebracht werden. Eintrittskarten (Dutzendkarten sind ab Kaufdatum 3 Jahre gültig) können ab 9. Mai auch wieder direkt am Automaten im Freibad gekauft werden. Ab Freibaderöffnung bis zum 30. Juni bleibt parallel dazu auch das Hallenbad geöffnet, allerdings zu den verkürzten Öffnungszeiten, also Dienstag, Donnerstag und Freitag von 17 bis 21 Uhr und Sonntag von 9 bis 12 Uhr. Bis dahin gelten jedoch weiterhin die erweiterten Öffnungszeiten, nämlich dienstags von 14 bis 21 Uhr, donnerstags von 15 bis 21 Uhr, freitags von 17 bis 21 Uhr und sonntags von 9 bis 12 Uhr. Kassen- und Einlassschluss im Hallenbad ist 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Die diesjährige Saisoneröffnung im Buchener Waldschwimmbad  ist am Donnerstag, 9. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt / Vatertag).

Der Waldschwimmbad-Biergarten lädt ab 11:00 Uhr mit der „BCH-Bloos-Band“ zum Vatertags-Frühschoppen  ein.  

Hintergrundinformation zum gemeinsamen Pressegespräch der Stadt Buchen und der Stadt Walldürn zur geplanten Kooperation der Stadtwerke Buchen und Walldürn

Es ist keine Fusion geplant, die Unabhängigkeit beider Unternehmen soll erhalten werden!

Die Stadtwerke Walldürn und Buchen sind zwei regional fest verankerte Stadtwerke in unmittelbarer Nachbarschaft. Beide Stadtwerke sind gleichermaßen als Netzbetreiber, Lieferant und Messtellenbetreiber in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung, sowie als Servicedienstleister tätig. Beide Stadtwerke genießen den starken Rückhalt der jeweiligen Kommunen und ihrer Gremien sowie eine hohe Verbundenheit mit der jeweiligen Bevölkerung.

Was war der Auslöser für die angepeilte Kooperation?

Nachdem der am 01.01.2023 in Walldürn berufene Geschäftsführer Herr Hußlein mitteilte, dass er im Laufe des Jahres 2024 aus persönlichen Gründen aus der Geschäftsführung ausscheiden möchte, wurden bei der Stadt Walldürn verschiedene Szenarien für die Neubesetzung der Geschäftsführung und die Weiterentwicklung der Stadtwerke entwickelt und bewertet. Im Ergebnis ging man auf die Stadt bzw. die Stadtwerke Buchen zu und fragte an, ob der Geschäftsführer Herr Stein, der bereits von 10/2009 bis 12/2017 Geschäftsführer der Stadtwerke Walldürn war und Anfang 2018 zu den Stadtwerken Buchen wechselte, bereit wäre die Geschäftsführung beider Stadtwerke in Personalunion zu leisten. Diese Überlegung fiel in Buchen auf fruchtbaren Boden, sprechen doch viele Gründe dafür eine engere Zusammenarbeit der beiden Stadtwerke anzustreben.

Vor welchem Hintergrund wurde die Entscheidung getroffen?

Mit der Energiewende und aktuell verschärft durch die Verwerfungen in Folge der Ukrainekrise steht die ganze Energiebranche vor großen Herausforderungen und fundamentalen Umwälzungen. Zudem müssen die Stadtwerke einer immer höheren staatlichen Regelungsdichte nachkommen.

Andreas Stein:
„Die Energie- und Wärmewende erfordern erhebliche Investitionen in Strom- und Wärmenetze und deren Digitalisierung. Durch eine Personalunion des Managements könnten sich die Arbeitsabläufe noch weiter synchronisieren. Hierdurch können zum einen gegenseitig Redundanzen erzielt werden und zum anderen Kompetenzzentren errichtet werden, dies ist hilfreich bei Fachkräftemangel.“

Achim Spohrer:
„Kostendruck, Investitionsbedarf und Berichts- und Zertifizierungspflichten zu Qualitäts-, Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und IT-Themen sind für beide Unternehmen die gleichen Herausforderungen und führen zu einer steigenden Arbeitsbelastung insbesondere bei den Führungskräften.

Gerade kleine Stadtwerke stehen vor sehr großen Herausforderungen, weil mit nur wenigen Mitarbeitern die Fülle unterschiedlichster Themen und Anforderungen in der gebotenen Tiefe, Qualität und Geschwindigkeit bearbeiten müssen. Da in vielen Bereichen die Anforderungen gestiegen sind wurden in Walldürn zuletzt eine ganze Reihe neuer Stellen geschaffen. Gleichzeitig spüren beide Stadtwerke, wie schwer es ist qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Was bedeutet das für die Mitarbeiter?

Auf der Führungsebene und bei den Experten brauchen wir „spezialisierten Allroundern“, die ein viel breiteres Spektrum bearbeiten können müssen als in großen Unternehmen, gibt Andreas Stein einen Einblick in Interna der Stadtwerke. Als Geschäftsführer habe er sich in Walldürn und in Buchen zu über 50% mit den gleichen Themen beschäftigt. Daher liegt es nahe gerade auf der Führungsebene die Synergien einer Zusammenarbeit zu suchen. Unter einer einheitlichen Geschäftsführung sollen auch die Führungskräfte und Experten beider Häuser in einen engen Austausch gehen und sich zunehmend gegenseitig ergänzen. Das wird nicht nur durch die räumliche Nähe möglich, sondern auch weil beide Stadtwerke die gleiche IT-Umgebung eines gemeinsamen Dienstleisters nutzen und viele Aufgaben ortsunabhängig erledigt werden können.

Durch die enge Zusammenarbeit soll die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter reduziert werden und gleichzeitig eine höhere Prozessqualität und Sicherheit erreicht werden.

Herr Burger und Herr Dörr:
"Mit der Kooperation sollen die Stadtwerke für die kommenden Herausforderungen besser aufstellt sein. Davon profitieren die Kommunen als Anteilseigner und die Bürger als Kunden der Stadtwerke. Die Unabhängigkeit der Unternehmen soll aber erhalten werden. Es ist keine Fusion geplant. Die wichtigen Entscheidungen z.B. zu Netzinvestitionen oder Preisen werden weiterhin unabhängig voneinander in den jeweiligen Aufsichtsräten getroffen, die durch die Gemeinderäte der Kommunen besetzt sind."

Was ist konkret geplant?

Mit dem Ausscheiden von Herrn Hußlein als Geschäftsführer der Stadtwerke Walldürn soll Herr Stein zum Geschäftsführer berufen werden. Zudem soll Herr Fabian Nirmaier von den Stadtwerken Buchen als Prokurist der Stadtwerke Walldürn berufen werden und den Bereich Energievertrieb und -beschaffung verantworten. Herr Spohrer bleibt kaufmännischer Prokurist bei den Stadtwerken Walldürn. In einem nächsten Schritt ist geplant, dass ein Gas- und Wasseringenieur der Stadtwerke Buchen, Aufgaben im Gas- und Wasserbereich der Stadtwerke Walldürn übernimmt. Umgekehrt sind die Stadtwerke Walldürn im Strombereich stärker aufgestellt als die Stadtwerke Buchen, so dass hier aus Walldürn in Buchen unterstützt werden kann. Die Stadtwerke wollen gemeinsame Digitalisierungsprojekte angehen. Hierzu wurden bereits mit Herrn Hußlein erste Weichen gestellt, für ein Internetportal zur Anmeldung von Hausanschlüssen und PV-Anlagen, das in Buchen entwickelt wurde. Bei alledem werden natürlich die Mitarbeiter und Betriebsräte der Unternehmen eng eingebunden werden.


Andreas Stein:
„Wir haben viele Ideen und werden sehen, was wir davon wie schnell umsetzen können. Auf jeden Fall kommt erstmal eine anstrengende Zeit auf mein Führungsteam und mich zu. Aber die Chancen, die sich mittelfristig bieten, werden den Einsatz rechtfertigen. Hierbei gilt es partnerschaftlich zu kooperieren, um den wirtschaftlichen Erfolg beider Unternehmen zu sichern und auszubauen."


Roland Burger:
„Leistungsfähige Stadtwerke sind für eine Kommune wichtig, um die Energiewende und die Infrastruktur vor-Ort aktiv gestalten zu können. Die Aufgabenstellungen werden aber immer komplexer und um den gut begegnen zu können haben wir jetzt einen mutigen Schritt getan."


Meikel Dörr:
„Das soll der Anfang einer erfolgreichen interkommunalen Zusammenarbeit sein und wir werden Wert auf eine ausgewogene Balance von Kooperation und Eigenständigkeit der Unternehmen legen."

swb.magazin 1/2024

swb.magazin 1/2024In der Ausgabe 1/2024 berichten wir über die KI im Schwimmbad, das neue Gebäudeenerige-Gesetz (GEG) und mehr.

Entdecken sie außerdem ein leckeres Misco-Ramen-Bowl Rezept und gewinnen Sie mit etwas Glück einen von fünf Einkaufsgutscheinen der Aktivgemeinschaft Buchen! Einsendeschluss ist der 29. April 2024.

Zum swb.magazin 4/2024

Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Entscheidungsbaum erarbeitet. Der Entscheidungsbaum veranschaulicht die Verpflichtungen von Gebäudeeigentümern im Rahmen der beschlossenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Einsatz von 65% EE-Wärme. Dabei wird zwischen Neubau und Bestand unterschieden, auf unterschiedliche Erfüllungsoptionen und die besonders im Altbau bestehenden Übergangsfristen eingegangen.

Hintergrund: GEG-Novelle ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten

Für die neuen Heizungsanlagen gilt seit dem 01.01.2024, dass diese mit einem Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien (oder unvermeidbarer Wärme) betrieben werden müssen. Das umfasst für nahezu alle neu eingebauten Heizungen im Neubau und gilt mit Einschränkungen auch im Altbau. Ziel der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, den Anteil von Erneuerbaren Energien (EE) in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen. Damit soll auf einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 hingearbeitet werden. Im Jahr 2022 lag der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch bei 18,1 Prozent.

Alle Regelungen auf einen Blick – übersichtlich und kompakt

Die vom BDEW veröffentlichte Übersicht zum Kern der 65%-EE-Anteil-Regelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zeigt in Form eines Entscheidungsbaums die diesbezüglichen Verpflichtungen für den Gebäudeeigentümer auf.

Die erarbeitete Übersicht (siehe unten) zeigt, dass Gebäude bzw. Haushalte, die derzeit noch mit Öl oder Gas heizen, ihre Heizung zunächst weiter betreiben können. Auch eine Reparatur der Heizung ist weiterhin möglich. Aber spätestens bis zum Jahr 2045 müssen dann alle Heizungen klimaneutral umgestaltet sein. Der entwickelte Entscheidungsbaum gibt einen Überblick der bestehenden Möglichkeiten und zeigt auf, mit welchen Optionen die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können.

Auch verschiedene gasbasierte Systeme stellen demnach zulässige Erfüllungsoptionen dar – entweder als Hybridheizung in Kombination mit Erneuerbaren Energien oder betrieben mit Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff.

Neben dem vorgestellten Entscheidungsbaum hat der BDEW bereits im vergangenen Jahr einen Frage-Antworten-Katalog veröffentlicht. Dieser gibt – gemeinsam mit der neuen Übersicht - einen ersten Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte des Gebäudeenergiegesetzes: Fragen und Antworten: Was wird sich für mich mit dem neuen GEG 2023 ab 1. Januar 2024 ändern?

Die SWB helfen weiter:

Unsere-Kundenhotline: 06281 535-0

Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:45 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr

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